
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Ist dieses Bild echt oder KI? Seit dem 2. August 2026 reicht diese Frage nicht mehr aus – Unternehmen müssen die Antwort liefern. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte. Für alle, die mit Bild, Text, Video oder Audio kommunizieren, ändert sich damit einiges. Als Full-Service-Agentur begleiten wir unsere Kunden von der Beratung bis zum fertigen Druckprodukt – und ordnen das Thema deshalb für Sie ein: verständlich, praxisnah. Beispiele hierzu finden Sie in unserem Social-Media-Beitrag.
Was muss gekennzeichnet werden?
Nicht jeder KI-Einsatz ist kennzeichnungspflichtig. Artikel 50 Absatz 4 verlangt eine Offenlegung konkret für zwei Fälle:
- KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und den Eindruck erwecken könnten, authentisch zu sein – sogenannte Deepfakes.
- KI-generierte oder manipulierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sofern sie keiner menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlagen.
Ausgenommen sind offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke sowie Texte mit redaktioneller Verantwortung durch eine natürliche oder juristische Person. Hier reicht eine der Werknutzung angemessene Kennzeichnung.
Wer muss kennzeichnen?
Verpflichtet sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gleichermaßen. Das betrifft nicht nur die Entwickler der KI-Tools, sondern jedes Unternehmen, jede Agentur und jeden Verein, der solche Systeme professionell einsetzt – etwa für Marketing, Content oder Kommunikation. Wer KI-generierte Bilder für eine Kampagne nutzt oder Texte mit KI erstellen lässt, ist selbst in der Pflicht, unabhängig vom eingesetzten Tool. Rein private Nutzung fällt nicht unter die Regel.
Wo gilt das?
Die Verordnung gilt EU-weit, in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar – und zwar überall dort, wo Inhalte veröffentlicht werden: auf Websites, in Social Media, auf Plakaten oder in Drucksachen. Wie bei der DSGVO reicht dabei ein Marktbezug: Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, sobald sich ihre KI-generierten Inhalte an Personen in der EU richten. Für ein Hamburger Unternehmen mit deutschen und europäischen Kunden gilt die Pflicht also uneingeschränkt.
Wie soll die Kennzeichnung aussehen?
Eine feste Formulierung schreibt die Verordnung nicht vor – der Hinweis muss aber gut wahrnehmbar sein. Die EU-Kommission stellt dafür offizielle Symbole bereit, definiert im Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten: ein Grundsymbol sowie die Varianten „vollständig KI-generiert“ und „teilweise KI-modifiziert“. Praktisch begegnen einem solche Kennzeichnungen inzwischen auch bei Medienhäusern als kurze Labels wie „KI Bild“, „KI Video“ oder „KI Text“ – klar platziert und auf den ersten Blick erkennbar.
Die Nutzung der EU-Icons ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht an sich nicht. Wichtig für die Umsetzung:
- Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein.
- Er muss direkt in den Inhalt eingebettet werden.
- Er muss auch beim erneuten Teilen oder Herunterladen erhalten bleiben.
- Begleittexte sollen in einfacher Sprache formuliert sein.
- Wo möglich, sollte das Symbol auch für assistive Technologien per Alt-Text zugänglich gemacht werden.
Welche Strafen gibt es?
Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Wert aus Summe oder Prozentsatz. Die konkrete Bußgeldhöhe richtet sich zusätzlich nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes sowie der Kooperationsbereitschaft mit den Behörden.
Die neue Transparenzpflicht betrifft praktisch jede Agentur und jedes Unternehmen, das KI in der visuellen oder textlichen Kommunikation einsetzt. Wer frühzeitig ein klares Konzept für die Kennzeichnung entwickelt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern stärkt auch das Vertrauen der eigenen Zielgruppe.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.